Checkliste Förderantrag HLS

Bei einzureichenden Anträgen auf Förderung durch die Heinrich-Leszczynski-Stiftung sind folgende Darlegungen / Belege erforderlich:


1.    Nachweis der allgemeinen Voraussetzungen

a.    Beleg über die Anerkennung des Antragstellers als mildtätige / gemeinnützige, im Sinne des § 53 Nr. 1 AO steuerbegünstigte Organisation / Körperschaft (z. B.: entsprechender Bescheid des zuständigen Finanzamtes)
b.    Beleg über die tatsächliche Betätigung im Sinne des § 53 Nr. 1 AO (z. B.: entsprechende, aktuelle Leistungsvereinbarung mit einem Leistungsträger nach SGB)
c.    Beleg über den Sitz sowie den Schwerpunkt der entsprechenden Betätigung in Hamburg.

2.    Förderantrag

a.    Vorlage eines schriftlichen, strukturierten Konzeptes zur zwecks Förderung eingereichten Maßnahme / Projektbeschreibung (innovativer Ansatz, Ziele, Operationalisierung, fachlicher Zeitplan / Meilensteine, Ressourcen)
b.    Darlegung, wie die erforderliche Dokumentation und (ggf. wissenschaftliche) Begleitung des Projektes und der Mittelverwendung sichergestellt werden soll
c.    Strukturierter Finanzierungs- und Zeitplan (Eigenmittel, beantragte Förderung, Drittmittel; Förderzeitpunkte)
d.    Versicherung, dass die Maßnahme / das Projekt noch nicht begonnen wurde, und nicht andernorts ebenfalls zwecks Förderung eingereicht wurde.   

3.    Fristen

a.    Einreichung von Förderanträgen mit Förderziel ab 2. Halbjahr jeweils bis spätestens 30.06. eines Jahres
b.    Förderentscheidung wird bis zum 30.09. des Jahres angestrebt
c.    Beginn des Projektes / der Maßnahme / der Förderung frühestens ab 01.10. des Jahres.