BestimmtSelbst - Unterstützte Entscheidungsfindung
Ein neues Projekt bei Leben mit Behinderung Hamburg
Am Anfang jeder Selbstbestimmung steht die eigene Entscheidung. Gerade im Leben mit Behinderungen sind Entscheidungen wichtige Weichensteller für den eigenen Lebensweg.
Natürlich bleiben Menschen mit einer rechtlichen Betreuung Expert:innen für ihr eigenes Leben und haben das Recht auf Selbstbestimmung. Dazu gehört auch das Recht, bei ihren Entscheidungen unterstützt zu werden.
Das Projekt „BestimmtSelbst – Unterstützte Entscheidungsfindung“ stellt die Menschen, deren Entscheidung es sein soll, in den Mittelpunkt und erarbeitet praktisch Wege, die Stellvertreter:innen und Unterstützer:innen auf ihre Aufgaben verweisen. Das Gesetz sagt klar, dass die eigene Entscheidung auch mit einem Assistenzbedarf Vorrang haben soll. Doch wie kann sie sicher und gut gelingen?
Beispiele:
Wie will ich wohnen?
Wer soll oder darf mich unterstützen?
„Unterstützte Entscheidungsfindung“ ist ein Begriff im Betreuungsrecht, der sowohl als Auftrag an rechtliche Betreuer:innen als auch – aufgrund des Nachrangs rechtlicher Betreuung gegenüber sozialer Assistenz - an Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz verstanden wird. Das Projekt greift ihn auf und entwickelt Methoden, wie Unterstützung in der Betreuungsarbeit aussehen kann, damit Menschen bestimmt selbst entscheiden können. Ziel des Projekts ist es, innovative Instrumente vorzulegen, die es den Betroffenen konkret möglich machen, sich zu ihren Lebens-Entscheidungen zu äußern, als Sprachrohr für die eigenen Vorstellungen und Wünsche, und so selbst Bestimmende zu sein.
Die Heinrich-Leszczynski-Stiftung fördert das 2020 gestartete Projekt in einem Zeitraum von drei Jahren.
Kontakt:
BestimmtSelbst – Unterstützte Entscheidungsfindung
Stefanie Meints und Jane Rosenow
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Tel. 040 334 240 308
Fax 040 334 240 399
Am Anfang jeder Selbstbestimmung steht die eigene Entscheidung. Gerade im Leben mit Behinderungen sind Entscheidungen wichtige Weichensteller für den eigenen Lebensweg.
Natürlich bleiben Menschen mit einer rechtlichen Betreuung Expert:innen für ihr eigenes Leben und haben das Recht auf Selbstbestimmung. Dazu gehört auch das Recht, bei ihren Entscheidungen unterstützt zu werden.
Das Projekt „BestimmtSelbst – Unterstützte Entscheidungsfindung“ stellt die Menschen, deren Entscheidung es sein soll, in den Mittelpunkt und erarbeitet praktisch Wege, die Stellvertreter:innen und Unterstützer:innen auf ihre Aufgaben verweisen. Das Gesetz sagt klar, dass die eigene Entscheidung auch mit einem Assistenzbedarf Vorrang haben soll. Doch wie kann sie sicher und gut gelingen?
Beispiele:
Wie will ich wohnen?
Wer soll oder darf mich unterstützen?
„Unterstützte Entscheidungsfindung“ ist ein Begriff im Betreuungsrecht, der sowohl als Auftrag an rechtliche Betreuer:innen als auch – aufgrund des Nachrangs rechtlicher Betreuung gegenüber sozialer Assistenz - an Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz verstanden wird. Das Projekt greift ihn auf und entwickelt Methoden, wie Unterstützung in der Betreuungsarbeit aussehen kann, damit Menschen bestimmt selbst entscheiden können. Ziel des Projekts ist es, innovative Instrumente vorzulegen, die es den Betroffenen konkret möglich machen, sich zu ihren Lebens-Entscheidungen zu äußern, als Sprachrohr für die eigenen Vorstellungen und Wünsche, und so selbst Bestimmende zu sein.
Die Heinrich-Leszczynski-Stiftung fördert das 2020 gestartete Projekt in einem Zeitraum von drei Jahren.
Kontakt:
BestimmtSelbst – Unterstützte Entscheidungsfindung
Stefanie Meints und Jane Rosenow
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Tel. 040 334 240 308
Fax 040 334 240 399
E-Mail : BestimmtSelbst@lmbhh.de